Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Müttern und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, die sich in einer wirtschaftlichen und seelischen Notlage befinden.
Das Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Antragsstellung muss durch die Schwangere vor der Geburt bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle erfolgen. Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
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