Beschreibung:
Jede schwangere Frau hat Anspruch auf Beratung in allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Sorge um die Schwangere. Rechtliche Grundlagen sind das Strafgesetzbuch (§ 219), das Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz, das Bewusstseinsbildung und Aufklärung für Frauen, Männer und Jugendliche, Beratung für werdende Mütter und Väter, Schwangerschaftskonfliktberatung und Vermittlung von gesetzlichen und freiwilligen Leistungen vorsieht. Im Rahmen der nachgehenden Betreuung ist Hilfestellung und Beratung auch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes möglich.