Kinderwunschbehandlungen
© Kay Ransom 2005
Paare werden in Bayern bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.
Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.
Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Zuwendungen können gewährt werden, wenn
das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat,
die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt.
Die Maßnahme sind nur zuwendungsfähig, wenn mit der Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Erfahren Sie hier mehr zum Voraussetzungen und Antragstellung.