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Elternzeit

Müttern und Vätern, die ihr Kind selbst betreuen, steht als Arbeitnehmer*in Elternzeit zu. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre freistellen. In dieser Zeit erhalten Sie keinen Lohn und müssen nicht arbeiten.

Zum Lohnausgleich können Sie Elterngeld beantragen.

Sie können die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch bis zum vollendeten 7. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen.

Die Elternzeit müssen Sie mindestens sieben Wochen vor Beginn gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden. Elternzeit im Zeitraum vom 3. bis 8. Geburtstag des Kindes müssen Sie spätestens 13 Wochen vorher anmelden.

Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Elternzeit können Sie unter folgenden Voraussetzungen nehmen:

  • Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst

  • Während der Elternzeit arbeiten Sie entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche

  • Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten

Informationen zur Elternzeit finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wo kann ich mich beraten lassen?

© DRON_FOTO

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