App Logo

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.

Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Müttern und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, die sich in einer wirtschaftlichen und seelischen Notlage befinden. 

Das Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. 

Wie finde ich die richtigen Ansprechperson?

Zu beachten ist, dass die Antragsstellung durch die Schwangere vor der Geburt, bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle, erfolgen muss. Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen

Weitere Informationen finden Sie auch beim ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales

Bildquelle: © lilo – Fotolia

Aktualisiert Nov. 2022

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.