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Kinderwunschbehandlungen

© Kay Ransom 2005

Zum 1. November 2020 startet die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Zuwendungen können gewährt werden, sofern

  • das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat,

  • die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und

  • die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt.

Die Maßnahme sind nur zuwendungsfähig, wenn mit der Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Für jeden Behandlungszyklus und ggfs. jeden Wiederholungsversuch ist gesondert eine Zuwendung zu beantragen.

Nach Geburt eines Kindes sind die Behandlungszyklen erneut förderfähig.

Der Antrag kann beim ZBFS online erfolgen.

Die Zuwendung kann erst nach Abschluss der Behandlung und Abrechnung mit allen beteiligten Krankenkassen mit dem Formular Auszahlungsantrag abgerufen werden.

Die Zuwendung für Ehepaare beträgt für alle vier Behandlungszyklen jeweils
bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils, für Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.

Die Höchstbeträge für alle Paare betragen bei IVF-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 800 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.600 Euro, bei ICSI-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 900 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.800 Euro.

Die Quelleninhalte und weitere Informationen erhalten Sie über das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

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