Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Müttern und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, die sich in einer wirtschaftlichen und seelischen Notlage befinden.
Das Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wie finde ich die richtigen Ansprechperson?
Zu beachten ist, dass die Antragsstellung durch die Schwangere vor der Geburt, bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle, erfolgen muss. Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Gesundheitsamt Erlangen
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in der integrierten Beratungsstelle
Weitere Informationen finden Sie auch beim ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales
Bildquelle: © lilo – Fotolia
Aktualisiert Nov. 2022