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Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Mit dem Elterngeld werden Eltern nach der Geburt Ihres Kindes finanziell unterstützt.
Das Elterngeld ersetzt in dieser Zeit das durch die Betreuung Ihres Kindes wegfallende Erwerbseinkommen.
Mütter und Väter können dadurch ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken und sich um ihr Baby kümmern.
So können Frauen und Männer Beruf und Familie besser vereinbaren.

Elterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Das Basiselterngeld wird für mindestens 2 und bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt, wenn nur ein Elternteil Elterngeld nutzt. Wenn beide Elternteile Elterngeld nutzen, können sie das Elterngeld zusammen für 14 Lebensmonate bekommen. Diese Monate können frei untereinander aufgeteilt werden.

Mit ElterngeldPlus kann der Bezug von Elterngeld verlängert werden. Das ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, gibt es dafür aber doppelt so lange.

Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Elternteile, die beide gleichzeitig in Teilzeitarbeiten, zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Wenn ein Elternteil alleinerziehend ist, genügt es, wenn dieses alleine die Voraussetzungen erfüllt.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können frei miteinander kombiniert werden.

Welche Bezugsart für die Eltern günstiger ist, hängt von den individuellen Verhältnissen und den persönlichen Plänen insbesondere bezüglich der Erwerbstätigkeit ab.

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Elternteile, die:

  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,

  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,

  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen und

  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (nicht mehr als 32 Stunden in der Woche) ausüben.

  • Bei Adoption/Adoptionspflege gelten Besonderheiten.

Neuerungen für Geburten ab April 2024:

  • Die Einkommensgrenzen für Paare und voraussichtlich auch für Alleinerziehenden wird bei einem Einkommen von 200.000 € (versteuerndes Einkommen) liegen. Ab April 2025 wird die Grenze auf 175.000 € herabgesetzt.

  • Die Möglichkeit für Eltern gleichzeitig Basiselterngeld zu beziehen wird auf ein Monat reduziert. Ausgenommen davon sind Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung.

Wie viel beträgt das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von dem monatlichen Nettoerwerbseinkommen ab, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt.

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 € pro Monat. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 €. Eltern mit niedrigeren Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent, mindestens 300 Euro.
Daneben gibt es Zuschläge bei Mehrlingen oder älteren Kindern im Haushalt.

Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 € pro Monat.

Der Elterngeldrechner

Mit dem Elterngeldrechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Elterngeldes berechnen.
Zusätzlich finden Sie hier auch die verschiedenen Wahlmöglichkeiten, die Sie als Eltern haben.

Zum Elterngeldrechner: familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Die Antragsstellung

Elterngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Einfacher und schneller geht die Antragstellung mit dem Onlineantrag des Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Onlineantrag kann bereits sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des Kindes ausgefüllt und gespeichert werden. Der Antrag wirkt maximal drei Monate in die Vergangenheit zurück.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld finden Sie hier: ZBFS - Elterngeld (bayern.de

Onlineveranstaltung "Elterngeld& Co"

Weitere Beratung bei proFamilia Nürnberg. Unter folgenden Link finden Sie Termine, Kosten und Zugangsdaten für die Onlineveranstaltung "Elterngeld& Co": Veranstaltungskalender (profamilia.de)

Bildquelle: PhotographyByMK - Fotolia

Aktualisiert: Februar 2024

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