App Logo

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war.

Unverheiratete Eltern müssen hierüber erst eine Beurkundung vornehmen lassen. Solche Beurkundungen können beimJugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder beim Notar vorgenommen werden. 

Die Abgabe von Erklärungen unverheirateter Eltern (Sorgeerklärung) zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei folgenden Stellen machen:

© fotolia – Igor Yaruta

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.