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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war. Unverheiratete Eltern müssen hierüber erst eine Beurkundung vornehmen lassen. Solche Beurkundungen können bei jedem Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder beim Notar vorgenommen werden. 

Die Abgabe von Erklärungen unverheirateter Eltern (Sorgeerklärung) zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung für Bewohner* innen des Landkreises im Amt für Kinder, Jugend und Familie Erlangen-Höchstadt und für Bewohner* innen der Stadt Erlangen beim Stadtjugendamt Erlangen vornehmen.

© fotolia – Igor Yaruta

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