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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Vaterschaftsanerkennung

Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war.

Unverheiratete Eltern müssen erst eine Beurkundung vornehmen lassen. Solche Beurkundungen können beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder beim Notar vorgenommen werden. 

Sorgeerklärung

Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Wie finde ich die richtige Ansprechperson?

© fotolia – Igor Yaruta