Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war.
Unverheiratete Eltern müssen hierüber erst eine Beurkundung vornehmen lassen. Solche Beurkundungen können beimJugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder beim Notar vorgenommen werden.
Die Abgabe von Erklärungen unverheirateter Eltern (Sorgeerklärung) zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei folgenden Stellen machen:
Eltern die im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben wenden sich an das Amt für Kinder, Jugend und Familie Erlangen-Höchstadt
Eltern die in der Stadt Erlangen leben, wenden sich an das Stadtjugendamt Erlangen
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