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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war.

Unverheiratete Eltern müssen hierüber erst eine Beurkundung vornehmen lassen. Solche Beurkundungen können beimJugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder beim Notar vorgenommen werden. 

Die Abgabe von Erklärungen unverheirateter Eltern (Sorgeerklärung) zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei folgenden Stellen machen:

© fotolia – Igor Yaruta

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