Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Vaterschaftsanerkennung
Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war.
Unverheiratete Eltern müssen erst eine Beurkundung vornehmen lassen. Solche Beurkundungen können beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder beim Notar vorgenommen werden.
Sorgeerklärung
Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Wie finde ich die richtige Ansprechperson?
Eltern die im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben wenden sich an das Amt für Kinder, Jugend und Familie Erlangen-Höchstadt
Eltern die in der Stadt Erlangen leben, wenden sich an das Stadtjugendamt Erlangen
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