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Umgangsmodelle

Kinder haben das Recht auf einen regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen.

In § 1684 Abs. 1 BGB ist festgelegt: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Der Gesetzgeber gibt Erlern keine genaue Regelung vor, wie und in welchem Umfang der Umgang gestaltet sein muss.
Die Umgangsregelung, die getrennte Eltern miteinander vereinbaren ist individuell und auf die Bedürfnisse des Kindes und die Situation der Familie ausgerichtet.

Folgende Aspekte können für eine Umgangsregelung hilfreich sein

  • Alter und Entwicklung des Kindes

  • Zuverlässigkeit der Umgangszeiten

  • Beruf und Arbeitszeiten der Eltern, aber auch Schul- und Kindergartensituation der Kinder

  • Bindung des Kindes

  • Möglichkeit, die Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen zu können

  • individuelles Temperament des Kindes

  • Verteilung der Erziehungsaufgaben vor der Trennung

  • Wünsche des Kindes je nach Entwicklungsstand

  • Ausnahmen und Besonderheiten neben den regulären Umgänge, z.B. Familienfeiern oder Ferien

  • Abholen und Bringen des Kindes

  • Kommunikation mit dem jeweils anderen Elternteil während des Umgangs

  • Kommunikation unter den Eltern

Es gibt sehr viele unterschiedliche Formen von Umgangsmodellen. Hier werden einige Modelle erläutert.

Residenzmodell: Das Kind hat seinen Wohnsitz bei einem Elternteil und besucht den anderen Elternteil regelmäßig für einige Tage. Häufig verbringt das Kind beispielsweise jedes zweite Wochenende und eventuell einen zusätzlichen Tag unter der Woche dort.

Wechselmodell: Das Kind lebt ungefähr die Hälfte der Zeit abwechselnd bei jedem Elternteil und die Eltern sorgen so im gleichen Umfang für das Kind. Die Wechsel können in unterschiedlichen Zeitabständen, wie beispielsweise einigen Tagen, einer Woche oder einem Monat stattfinden.

Nestmodell: Das Kind zieht nicht zwischen den Eltern hin und her, sondern die Eltern leben abwechselnd mit dem Kind zusammen in der gemeinsamen Wohnung. Der jeweils andere Elternteil hält sich in der Zeit in einer anderen Wohnung auf.

Besuchsmodell: Das Kind hat seinen Wohnsitz bei einem Elternteil und dieser sorgt hauptsächlich für es. Der andere Elternteil besucht das Kind regelmäßig beispielsweise stundenweise. Dieses Modell wird häufiger bei sehr kleinen Kindern/ Babys angewendet.

Familien-WG: Die Familie lebt nach der Trennung nach wie vor gemeinsam in einem Haus und die Eltern kümmern sich gemeinsam um das Kind.

Unabhängig davon für welches Modell sich Familien entscheiden, kann es hilfreich sein dieses in regelmäßigen Abständen gemeinsam zu überlegen, ob es noch angemessen und altersentsprechend ist.

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