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Früherkennungsuntersuchungen U1 - U9 und Zahnvorsorgeuntersuchungen

© Sergey Khamidulin - Fotolia

Die Früherkennungsuntersuchungen spielen eine zentrale Rolle für das gesunde kindliche Aufwachsen. Dokumentiert werden sie im Kinderuntersuchungsheft, auch Gelbes Heft genannt.

Was passiert in einer U-Untersuchung?

Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungsuntersuchungen Sicherheit. Denn die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen Entwicklung Eltern auch verunsichern.

Bei der U-Untersuchung werden die altersgemäße Entwicklung des Kindes beobachtet und frühzeitig behandlungsbedürftige Erkrankungen behandelt.

Neben der körperlichen und geistigen Gesundheit ist die seelische Gesundheit von großer Bedeutung.

Wo finde ich Informationen?

Die Deutsch Liga für das Kind, hat für jede U-Untersuchung ein Merkblatt und ein Video verfasst. Dort erfahren Sie alles wichtige, was Sie brauchen.

  • U1: Direkt nach der Geburt

  • U2: 3. bis 10. Lebenstag

  • U3: 3 bis 4 Wochen

  • U4: 3 bis 4 Monate

  • U5: 5 bis 7 Monate

  • U6: 1 Jahr

  • U7: 2 Jahre

  • U7a: 3 Jahre

  • U8: 4 Jahre

  • U9: Fünf bis sechs Jahre

Die Merkblätter orientieren sich an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, die in den ersten Lebensjahren des Kindes durchgeführt werden.
Die Filme gibt es in vielen Sprachen:  العربية , Englishfrançais, русский, Türk

Zahnvorsorgeuntersuchungen:

Seit Januar 2026 werden die Ergebnisse der bestehenden sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ebenfalls im Gelben U-Heft dokumentiert. 

Die erste Untersuchung findet vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite Untersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte in der Regel vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen.

Bis zum sechsten Lebensjahr finden drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen statt. Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U7a bis U9. Hier müssen mindestens 12 Monate zwischen den Untersuchungen liegen.

Die Untersuchung umfasst:

  • Einschätzung des Kariesrisikos

  • Ernährungs- und Mundhygiene-Beratung der Erziehungsberechtigten

  • Inspektion der Mundhöhle

  • Motivation zur Prophylaxe

  • Empfehlung und Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung

Gegebenenfalls:

  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne

Quelle: https://seelisch-gesund-aufwachsen.de und www. bundesgesundheitsministerium.de

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