Ausgehzeiten
Die anderen dürfen "immer" länger. Wer kennt das nicht? Die Kinder und Jugendlichen wollen abends mit ihren Freunden oder Freundinnen ausgehen und angeblich dürfen alle anderen länger wegbleiben als Ihre Tochter oder Ihr Sohn.
Doch es gibt gesetzliche Regelungen, wie lange Kinder und Jugendliche abends ausgehen dürfen.
Diese sind im Jugendschutzgesetz festgehalten.
Das Jugendschutzgesetz regelt, welcher Minderjährige sich bis wann und an welchem Ort aufhalten darf.
Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:
Kinder ab 14 höchstens bis zehn Uhr
Jugendliche ab 15 Jahre bis elf Uhr
Jugendliche ab 16 Jahre bis zwölf Uhr
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Das Jugendschutzgesetz gilt allerdings nur in der Öffentlichkeit.
Private Veranstaltungen oder Treffen unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen.
In diesem privaten Rahmen, zum Beispiel bei einer Familienfeier oder Geburtstagsparty, gibt es keine gesetzlichen Altersbegrenzungen.
Wie regeln Sie als Eltern die Ausgehzeiten Ihrer Kinder in der Praxis?
Wie kann Ihnen ein „Mutti-Zettel“ dabei helfen?
Wie sollten Sie reagieren, wenn sich Ihr Kind nicht an Absprachen hält?
Detaillierte Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie hier: Ausgehzeiten - Bayerischer Erziehungsratgeber (bayern.de)