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Steuerliche Freibeträge für Kinder

Eltern bekommen für ihre Kinder entweder Kindergeld oder steuerliche Freibeträge bei der Einkommensteuer.
Für manche Eltern lohnt sich dieser sogenannte „Kinderfreibetrag" mehr als das Kindergeld.
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen.

Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
Diese Prüfung muss nicht beantragt werden.

Voraussetzungen für steuerliche Freibeträge für Kinder sind z. B.:

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr

  • Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr

  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Höhe des Kinderfreibetrages:

Für das Jahr 2027 beträgt der Kinderfreibetrag 6.384 € (3.306 € je Elternteil).

Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser beträgt insgesamt 2.928 Euro (1464 Euro je Elternteil).

Zusammengenommen betragen diese Freibeträge also: 8.952 €

Die steuerlichen Freibeträge für Kinder stehen beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Alleinerziehende Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag haben.

Sehen Sie sich für weitere Informationen auch das Erklär-Video zu den steuerlichen Freibeträgen für Kinder an.

Quelle: BMFSFJ - Freibeträge für Kinder

Grafik „Die Freibeträge für Kinder" © BMFYFJ



Link zu dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Aktualisiert Jan. 2024

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