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Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Wenn Sie selbst nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann das Jugendamt die Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes in einer Krippe, in einem Kindergarten oder in einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.

Antrag auf Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen.
In diesem Antrag legen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse dar.
Darauf basierend wird Ihr Anspruch auf Förderung geprüft.


Wie finde ich die richtige Ansprechperson?

Änderung ab 01.09.22 bei der Übernahme von Mittagsverpflegung

Beziehen Sie bereits Sozialleistungen z.B. beim Jobcenter oder Sozialamt, dann müssen Sie dort einen Antrag auf die Übernahme der Kosten von Mittagsverpflegung stellen.

Die Kosten werden dann im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BUT) übernommen:

©Katy Spichal- Fotolia

Aktualisiert Nov. 2022

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