Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Wenn Sie selbst nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann das Jugendamt die Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes in einer Krippe, in einem Kindergarten oder in einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.
Antrag auf Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen.
In diesem Antrag legen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse dar.
Darauf basierend wird Ihr Anspruch auf Förderung geprüft.
Wie finde ich die richtige Ansprechperson?
Eltern die im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben wenden sich an das Amt für Kinder, Jugend und Familie Erlangen-Höchstadt
Eltern die in der Stadt Erlangen leben, wenden sich an das Stadtjugendamt Erlangen
Änderung ab 01.09.22 bei der Übernahme von Mittagsverpflegung
Beziehen Sie bereits Sozialleistungen z.B. beim Jobcenter oder Sozialamt, dann müssen Sie dort einen Antrag auf die Übernahme der Kosten von Mittagsverpflegung stellen.
Die Kosten werden dann im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BUT) übernommen:
Beim Sozialamt: Leistungsbezug von Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung nach SGB XII, Kinderzuschlag von der Familienkasse
Eltern die im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben: Landratsamt Erlangen-Höchstadt - Sozialamt
Eltern die in der Stadt Erlangen leben: Zentrale Stelle für Bildung und Teilhabe Stadt Erlangen
Beim Jobcenter: SGB II Leistungen („Hartz IV“/ ALG II)
Eltern die im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben: Jobcenter Erlangen-Höchstadt
Eltern die in der Stadt Erlangen leben: Jobcenter Erlangen
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Aktualisiert Nov. 2022