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Familienerholung

© Andreas P – Fotolia

Der Freistaat Bayern gewährt Familien, die in Bayern leben und sich sonst keinen Urlaub leisten können, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für gemeinsame Familienferien. Gefördert wird ein Familienurlaub in einer Familienferienstätte.

Alle Familienferienstätten finden Sie hier https://www.urlaub-mit-der-familie.de/

Für jedes Kind und jeden Erwachsenen beträgt das täglich bis zu 19,50 €. Für jedes Kind, dass nicht nur vorübergehende körperlich, seelisch oder geistig behindert ist, täglich bis zu 25,50 €.

Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens sechs Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst. An- und Abreisetag gelten dabei als ein voller Tag.

Wer bekommt Zuschüsse?

Familien (Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Väter mit einem Kind oder mehreren Kindern, für das/ die sie Kindergeld beziehen) mit Hauptwohnsitz in Bayern, deren jährliches Familiennettoeinkommen unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:

  • alleinerziehende Eltern mit einem Kind: 31.000 €

  • beide Eltern mit einem Kind: 34.000 € (je weiteres Kind: 4.800 €)

Während des Erholungsaufenthalts muss ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim ZBFS.

Aktualisiert Februar 2024

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