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Bayerische Krippengeld

Änderungen ab 01.01.2025:

Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett zum 01.01.2026 beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert. 

Mehr zum Kinderstartgeld finden Sie auch hier.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld eingeführt.

Eltern erhalten ab dem ersten Geburtstag ihre Kindes monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Die Einrichtung oder Tagespflege muss durch das Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden.

Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren.

Antragsstellung

Das ZBFS ist die für das Bayerische Krippengeld zuständige Behörde.

Zum Aufrufen des Krippengeldantrags geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und den (voraussichtlichen) Geburtstag Ihres Kindes an.

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