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Bayerische Krippengeld

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld eingeführt.

Eltern erhalten ab dem ersten Geburtstag ihre Kindes monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Die Einrichtung oder Tagespflege muss durch das Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden.

Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren.

Antragsstellung

Das ZBFS ist die für das Bayerische Krippengeld zuständige Behörde.

Zum Aufrufen des Krippengeldantrags geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und den (voraussichtlichen) Geburtstag Ihres Kindes an.

BIldquelle © Marzanna Syncerz - Fotolia

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