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Zentrale Stelle für Bildung und Teilhabe der Stadt Erlangen

Zuständig für die Stadt Erlangen

Übersichtskarte

Rathausplatz
91052 Erlangen

Beschreibung:

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für; Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV); Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz; Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII); Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn der laufende Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann, dieses aber nicht oder nur teilweise zur Deckung der Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe ausreicht.

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