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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wenn Sie alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, dann stehen Ihnen normalerweise der hälftige Kinderfreibetrag von 3.012 € und der hälftige Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 € zu.

Zusätzlich erhalten alleinstehende Alleinerziehende (keine weitere erwachsene Person im Haushalt) einen Entlastungsbetrag von 4.260 € (für das Jahr 2023) bei einem Kind, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt und wenn Sie für Ihr Kind Kindergeld oder die Freibeträge erhalten.

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 € pro Kind. Sinn des Entlastungsbetrages ist es, die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht zu berücksichtigen.

Hier finden Sie weitere Informationen in Video zum Entlastungsbeitrag.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende© BMFSFJ

Übertragung des Kinderfreibetrags

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Finanzamt beantragen, dass Ihnen der halbe Kinderfreibetrag übertragen wird und Sie den vollen Kinderfreibetrag von 6.024 € im Jahr nutzen können, beispielsweise wenn der andere Elternteil:

  • beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, zum Beispiel, weil er nicht in Deutschland wohnt, oder

  • seine Unterhaltsverpflichtung gar nicht oder nicht zu mindestens 75 % erfüllt oder

  • gestorben ist.

 
(Quelle: Steuerentlastungen | Familienportal des Bundes

Aktualisiert Jan. 2023

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